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Kegelcruiser ... mehr als nur Kegeln!
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| Die Mitglieder: |
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Bugga
Unser Oktansaftkellner.
Name: Michael Buck
Position: Mitglied, Präsident
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Kotlett
Hat immer Platz für'n Konterbier.
Name: Arne Schröder
Position: Mitglied, stv. Präsident
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Stimmt nich'!
444! - 666 war gestern.
Name: Andreas Burfeindt
Position: Mitglied, Schriftführer
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Claudia
Der Schreck aller Taxifahrer.
Name: Fabian Röhl
Position: Mitglied, Kassenwart
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Inge
Männlich, 20, keine Jungfrau sucht: weiblich, 15 abwärts.
Name: André Göhler
Position: Mitglied
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Junior
Kleiner und unscheinbarer Heckenschläfer.
Name: Marco Peters
Position: Mitglied
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Roy
Unser Schauspieler: niemand weiß ob er wirklich telefoniert.
Name: Rolf Tiedemann
Position: Mitglied
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Omit
Schwarzes Loch! Verschlingt alles!
Name: Timo Busch
Position: Mitglied
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Heinrich
Hat seine eingene Domina.
Name: Torben Bardenhagen
Position: Mitglied
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Ochse
Leergutproduzent (0,33l-Flaschen).
Name: Benjamin Peters
Position: Mitglied
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Malle
Macht alles zur Tanzfläche.
Name: David Marschalek
Position: Mitglied
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Turbo Rolf
Obacht: Geisterfahrer.
Name: Florian Franke
Position: Mitglied
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Go Maddin!
Vereist gerne auf Befehl.
Name: Martin Kramer
Position: Mitglied
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Wie Busch
Er sorgt für Übelkeit ("oder Omit?").
Name: Christoph Wiebusch
Position: Mitglied
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Gerry Potter
Name: Gerald Umbach
Position: Mitglied
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Till
Wir werden dich nie vergessen!
Name: Till Müller-Sajak
Position: Ehrenmitglied
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Jens
Emotionaler Mensch.
Name: Jens Scheidweiler
Position: förderndes Mitglied
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Heiko
Wie viele Fahrräder hat N.O.? (Er zählt sie noch!)
Name: Heiko Müller
Position: förderndes Mitglied
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| Die Geschichte: |
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Soweit ich mich erinnern kann, war das so im Spätsommer 2002 als Wir, einige der späteren Gründer der Kegelcruiser, bei irgend´nem Vorsaufen auf die Idee kamen, man müsse eigentlich mal so´n Club haben, der regelmäßig zusammenkommt und sich richtig die Hucken voll haut. Nicht, das wir das nicht so wie so schon ständig getan haben, aber mal so´n Club, der gleich den ganzen Haufen offiziell vereint. Wie nicht anders zu erwarten, waren alle von dieser Idee begeistert. Nach ein paar Wochen Diskussion, wie es genau aussehen sollte, trafen sich dann am 27.09.2002 Arne, Torben, Omit, Florian, Rolf, Hannes,
Burfeindt, Marco, Röhl und André bei Franke in der Garage um den Club zu gründen.
Nachdem alles nötige besprochen war feierten wir diesen historischen Tag mit einem ordentlichen Suff. Als zu spätere Stunde Michael M. davon Wind bekam, fuhr er mit einem Baguette bewaffnet von Haase zu Franke, um auch Mitglied dieses Clubs zu werden. Das dies unmittelbar nach Gründung war, bzw. die Feier noch mit zu Gründung gezählt werden kann, ist auch er noch ein Gründungsmitglied. Ein paar Wochen später traten dann noch Bugga und sein Bruder Tobias ein. Später folgten Benjamin und David, schließlich Martin.
Tobias ist inzwischen leider nicht mehr Mitglied unseres Clubs. Unmittelbar nachdem wir nun also einen vernünftig großen Stamm Mitglieder vereint hatten, entschieden wir uns, alle 4 Wochen bei Quell zu Kegeln. So sind wir also zum Kegelclub geworden.
von Kotlett
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| Die Satzung: |
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§ 1 Name und Sitz des Clubs
Der Kegel Club führt den Namen "Kegel-Cruiser" und hat seinen Sitz in Nieder Ochtenhausen.
§ 2 Zweck des Kegel-Clubs
Der Club hat den Zweck das gesellige Kegeln unter Hinzunahme von Genussmitteln (Alkohol, Tabak ...) zu fördern. Sonderfeste sind dabei nicht zu vermeiden.
§ 3 Mitglieder des Kegel-Clubs
Mitglied kann jeder heterosexuelle Mann werden, der nicht mehr als 10 Jahre älter oder jünger als der Altersdurchschnitt der "Kegel-Cruiser" ist und in Nieder Ochtenhausen wohnt. Eine Ausnahme bildet Martin Kramer. Jedes neue Mitglied muss eine Probezeit von 3 Monaten absolvieren. Über die Aufnahme wir nach der Probezeit mit einer Mehrheit von 3/4 aller Mitglieder entschieden. Dabei ist jedoch die Höchst-Mitgliederzahl von 16 Mitgliedern zu beachten. Zusätzlich kann eine unbegrenzte Anzahl von fördernden Mitgliedern aufgenommen werden. Die Altersbegrenzung und die Probezeit gelten für die fördernden Mitglieder nicht. Ein neues Mitglied gibt bei seinem ersten Kegeln eine Flasche aus.
§ 4 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, seinem Vertreter, dem Kassenführer sowie dem Schriftführer. Alle Vorstandsmitglieder üben ihre Arbeit ehrenamtlich aus.
Die Amtszeit dauert von einer Jahreshauptversammlung bis zur nächsten. Alle Ämter werden auf der Jahreshauptversammlung neu gewählt. Wiederwahl ist möglich. Auf Antrag von 2/3 aller Mitglieder kann ein Amt auch im Laufe des Jahres neu gewählt werden. Die Amtszeit des neu gewählten Vorstandsmitgliedes dauert in diesem Fall zunächst bis zur nächsten Jahreshauptversammlung.
§ 5 Das Kegeln
Die "Kegel-Cruiser" kegeln nach Möglichkeit nach dem weiblichen Zyklus alle 28 Tage. Die Termine macht der Vorstand in Abstimmung mit den Mitgliedern ab. Sollte ein Mitglied keine Zeit zum Kegeln haben, meldet es sich spätestens 24 Stunden vorm Kegeln bei einem Vorstandsmitglied ab, ansonsten gilt dies als unentschuldigtes Fehlen. Besondere Härtefälle sind von dieser Regel ausgenommen. Dazu zählen wichtige familiäre Ereignisse, sowie Arbeit oder Schule.
§ 6 Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich in der Zeit von Oktober bis Dezember statt. Es sollten nach Möglichkeit alle Mitglieder erscheinen.
Auf der Jahreshauptversammlung wird unter anderem der Vorstand gewählt und über Satzungsänderungen beschlossen. Beschlüsse werden, wenn nicht anders in der Satzung genannt, mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Der Vorstand lädt die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung spätestens vierzehn Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich ein. Sollte ein Mitglied keine Zeit zur Jahreshauptversammlung haben, meldet es sich spätestens 24 Stunden vor der Jahreshauptversammlung bei einem Vorstandsmitglied ab, ansonsten gilt dies als unentschuldigtes Fehlen. Besondere Härtefälle sind von dieser Regel ausgenommen.
§ 7 Beiträge und Strafgelder
Änderungen der Beiträge und Strafgelder werden mit einfacher Mehrheit auf der Jahreshauptversammlung beschlossen. Bei Änderung der Strafgelder ist den Mitgliedern eine aktuelle Auflistung auszuhändigen.
Aktuelle Beiträge und Strafgelder:
Mitgliederbeitrag für jedes Kegeln: 5,00 €
Umlage für Getränke beim Kegeln: 10,00 €
Strafgeld bei unentschuldigtem Fehlen: 10,00 €
Zu spät kommen, ab 10 Minuten, danach alle 10 Minuten: 1,00 €
pro Pudel: 0,10 €
Klingeln auf der Bahn, ohne das "Alle Neune" geworfen wurden: 5,00 €
Geburtstag, neuer Arbeits-/Ausbildungsplatz, bestandene Prüfung, Jubiläum, Führerschein, neues Kfz, (Jung-)Schützenkönig, etc.: 1 Flasche
ab dem 5. Mal Fehlen pro Kegel-Saison: 1 Flasche
ab dem 10. Mal Fehlen nochmals: 1 Flasche
§ 8 Satzungsänderungen
Änderungen der Satzung können auf der Jahreshauptversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder beschlossen werden.
§ 9 Ausschluss aus dem Kegel-Club
Bei clubschädigenden Verhalten kann ein Mitglied jederzeit durch eine Mehrheit von 3/4 aller Mitglieder aus dem Club ausgeschlossen werden.
Ein Mitglied gilt als ausgeschlossen aus dem Club, wenn er über einen längeren Zeitraum einen Schuldenstand in Höhe von 50,-€ oder mehr, in der Kasse hat und / oder noch mehr als 3 Flaschen ausgeben muss. Als ausgeschlossen gilt er dann, wenn er seinen Schuldenstand nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung, in Abstand von 4 Wochen, durch den Vorstand nicht abgebaut hat, bzw. er nicht mindestens 1 Flasche ausgegeben hat. Anschließend beginnt die Mahnungsfrist neu.
§ 10 Austritt und Auflösung des Kegel-Clubs
Der Austritt aus dem Kegel-Club erfolgt durch Tod oder schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Ein ausgetretenes (lebendes) Mitglied kann erst 2 Jahre nach Austritt wieder eintreten.
Der Kegel-Club kann auf der Jahreshauptversammlung durch eine Mehrheit von 3/4 aller Mitglieder aufgelöst werden. Das Kapital des Clubs wird im Falle einer Auflösung den Anonymen Alkoholikern in Bremervörde gestiftet.
Nieder Ochtenhausen, 05. April 2003
Beschlossen am 03.05.2003 durch die Mehrheit der Mitglieder.
Geändert am 04.10.2003 durch eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder.
Geändert am 08.10.2004 durch eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder.
Geändert am 07.10.2005 durch eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder.
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